Als Alltagsbegleiterin (formaljuristisch heißt dies: „Zusätzliche Betreuungskraft nach § 45a, § 45b Abs. 3 SGB XI“) bin ich in der Lage, ältere Menschen mit körperlicher Einschränkung oder auch mit Demenzerkrankung im Alltag zu begleiten. Die Unterstützung für diese Menschen kann vielfältig sein: Gespräche führen, Geschichten vorlesen, Mut zusprechen, zur Bewegung animieren, spazieren gehen, beim Einkauf begleiten, zum Arzt oder zur Behörde begleiten, u.v.m.
Insgesamt soll dadurch die Lebensqualität erhalten bleiben und auch eine Anpassung an immer wieder veränderte Lebenssituationen unterstützt werden.
Damit soll die Normalität des Alltags und eine Tagesstruktur möglichst lange erhalten bleiben. Ebenso werden Sicherheit und Orientierung geboten, die durch eine liebevolle Fürsorge im Alltag ergänzt werden.
Ich freue mich, Sie in Ihrem Alltag ein Stück begleiten zu dürfen.
