Seit über 20 Jahren qualifizierte Alltagsbegleitung im Raum Köln

  • Alltags- und Demenzbegleitung nach § 45a / §45b SGB
  • Betreuungsassistent  § 53b SGB XI
  • Kauffrau im Gesundheitswesen
  • Kooperationsvertrag mit der Landesregierung NRW und Träger der Pflegeversicherung NRW und Köln
  • Verordnung und Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW nach (AnFöVO)
  • Permanente Weiterentwicklung und Schulung im Bereich Alltags- und Demenzbegleitung

Was bedeutet die Qualifikation nach § 53b SGB XI?

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft beziehungsweise zum Betreuungsassistenten nach § 53b SGB XI umfasst eine mehrwöchige Schulung samt Praxiseinsätzen und gilt in den meisten Bundesländern als anerkannte Grundlage für Betreuungs- und Entlastungsangebote. In Nordrhein-Westfalen ist unser Angebot zusätzlich nach der AnFöVO anerkannt. Für Sie heißt das: Unsere Leistungen sind über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar, und Sie können sich auf geschultes, regelmäßig fortgebildetes Personal verlassen – ein fester, vertrauensvoller Ansprechpartner für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien in Köln.