Seit über 20 Jahren qualifizierte Alltagsbegleitung im Raum Köln
- Alltags- und Demenzbegleitung nach § 45a / §45b SGB
- Betreuungsassistent § 53b SGB XI
- Kauffrau im Gesundheitswesen
- Kooperationsvertrag mit der Landesregierung NRW und Träger der Pflegeversicherung NRW und Köln
- Verordnung und Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW nach (AnFöVO)
- Permanente Weiterentwicklung und Schulung im Bereich Alltags- und Demenzbegleitung
Was bedeutet die Qualifikation nach § 53b SGB XI?
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft beziehungsweise zum Betreuungsassistenten nach § 53b SGB XI umfasst eine mehrwöchige Schulung samt Praxiseinsätzen und gilt in den meisten Bundesländern als anerkannte Grundlage für Betreuungs- und Entlastungsangebote. In Nordrhein-Westfalen ist unser Angebot zusätzlich nach der AnFöVO anerkannt. Für Sie heißt das: Unsere Leistungen sind über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar, und Sie können sich auf geschultes, regelmäßig fortgebildetes Personal verlassen – ein fester, vertrauensvoller Ansprechpartner für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien in Köln.