Junge Hand haelt die Hand einer Seniorin - Unterstuetzung im Alltag

Viele Familien in Köln fragen sich: Wer hilft, wenn der Haushalt und der Alltag zu Hause nicht mehr allein zu bewältigen sind – und wer bezahlt das eigentlich? Die gute Nachricht: Wenn ein Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. In diesem Ratgeber erklären wir aus der Praxis, welche Töpfe es gibt, wie hoch sie sind und wie Sie sie für Unterstützung in Köln nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat (Pflegegrad 1–5) und ist für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe gedacht.
  • Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich Pflegesachleistungen zur Verfügung – deutlich höhere Beträge für anerkannte Dienste.
  • Eine reine Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V) gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei Krankenhausaufenthalt.
  • In Köln rechnen wir die Leistungen für Sie direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Vorkasse-Aufwand.

Wann zahlt die Pflegekasse für Unterstützung im Alltag?

Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung sind vor allem zwei Töpfe wichtig: der Entlastungsbetrag und – ab Pflegegrad 2 – die Pflegesachleistungen. Beide werden nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (Stand 2025). Damit lassen sich genau die Leistungen finanzieren, die den Alltag erleichtern: Begleitung beim Einkauf, Spaziergänge und Gespräche, Hilfe im Haushalt, Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Nicht genutztes Guthaben verfällt nicht sofort, sondern kann innerhalb des Jahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Wie der Entlastungsbetrag genau funktioniert und wofür er eingesetzt werden darf, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Entlastungsbetrag nutzen – 131 € im Monat für Alltagsbegleitung in Köln.

Pflegesachleistungen: höhere Beträge ab Pflegegrad 2

Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, kommen ab Pflegegrad 2 die Pflegesachleistungen hinzu. Sie sind für die Unterstützung durch anerkannte Dienste vorgesehen und 2025 erneut gestiegen:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat (2025)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Wichtig zu wissen: Pflegesachleistungen sind in erster Linie für körperbezogene Pflege und pflegerische Betreuung gedacht. Hauswirtschaftliche Hilfe ist als Teil dieser Versorgung möglich. Für die reine Alltags- und Haushaltsunterstützung ist meist der Entlastungsbetrag der passende Weg.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse – der Sonderfall

Unabhängig vom Pflegegrad gibt es die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V über die Krankenkasse. Sie greift aber nur in besonderen Situationen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung, wenn niemand im Haushalt die Versorgung übernehmen kann, und meist zeitlich befristet. Für die dauerhafte Unterstützung im Alltag ist daher in der Regel die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.

Was heißt das für Familien in Köln?

In der Praxis kombinieren wir die Töpfe so, dass für Sie möglichst wenig oder gar keine Eigenkosten entstehen. Eine wöchentliche Haushaltshilfe in Köln lässt sich oft vollständig über den Entlastungsbetrag finanzieren, ergänzende Alltagsbegleitung über Entlastungsbetrag und – bei höherem Bedarf – Pflegesachleistungen. So bleibt Ihr Angehöriger in seiner gewohnten Umgebung und Sie als Familie werden spürbar entlastet.

So einfach rechnen wir mit Ihrer Pflegekasse ab

Als anerkannter Anbieter rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Anträge selbst stellen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten & Abrechnung mit der Pflegekasse. Eine vertiefende Erklärung der Rechtslage finden Sie außerdem im Fachbeitrag Entlastungsbetrag abrechnen.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Haushaltshilfe einen Pflegegrad?

Für die Finanzierung über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen) ja – mindestens Pflegegrad 1 für den Entlastungsbetrag. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist davon unabhängig, aber an enge Voraussetzungen gebunden.

Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Beide Leistungen bestehen nebeneinander. Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbereich „umwidmen“, wenn mehr Unterstützung im Alltag gebraucht wird.

Übernehmen Sie die Abrechnung in Köln komplett?

Ja. Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben lediglich die Leistungsnachweise – um den Rest kümmern wir uns.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Sozial- oder Rechtsberatung. Beträge und Regelungen entsprechen dem Stand 2025 und können sich ändern.

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